Daten und Fakten
- Die Hamburgische Regenbogenstiftung wurde 2014 von der Aidshilfe Hamburg e. V. als Förderstiftung gegründet.
- Am 16. Oktober 2014 wurde sie als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und ins Stiftungsverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen.
- Die Hamburgische Regenbogenstiftung ist als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt. Sie fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, öffentliche Gesundheitspflege, Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege. Mehr dazu ...
- Stiftungskapital per 31.12.2019: 52.210,10 Euro
- Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2015: 10.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2016: 20.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2017: 20.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2018: 38.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2019: 24.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2020: 10.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2021: 10.000 Euro
Zuweisung an die Aidshilfe Hamburg per 31.12.2022: 22.500 Euro