Und danach ...?

(12. Oktober 2016) Ob verpartnert, ohne Trauschein, in Hybrid-Beziehungen - die Formen des Zusammenlebens sind vielfältig, besonders in schwulen und lesbischen Partnerschaften. Geht es jedoch darum, den Nachlass zu ordnen und zu regeln, wer im Todesfall als Erbe begünstigt werden soll, muss dies eindeutig festgelegt werden. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge. Vorrangiges Interesse vieler ist die Absicherung innerhalb der Partnerschaft. Aber was kommt danach? Wie kann das Lebenswerk auch über den Tod hinaus weiter wirken, statt entfernten Verwandten oder der Staatskasse anheim zu fallen? Eine kluge Möglichkeit bieten hier Zustiftungen oder Nachlässe, zum Beispiel in die Hamburgische Regenbogenstiftung.

Am Montag, 21. November 2016, informiert Prof. Dr. Peter Rawert um 18 Uhr im Reichshof Hotel Hamburg (Kirchenallee 34-36) über die verschiedenen Möglichkeiten testamentarischer Verfügungen sowie von steuerlich begünstigten Stiftungen zu Lebzeiten. Schirmherr der Veranstaltung ist Justizsenator Dr. Till Steffen, Pate der Hamburgischen Regenbogenstiftung.

Die Hamburgische Regenbogenstiftung, gegründet 2014 als Förderstiftung, begleitet die AIDS-Hilfe Hamburg dauerhaft in ihrer zielgruppenspezifischen Präventionsarbeit und setzt sich ein für Vielfalt und Toleranz. Hierbei stützt sie sich auf 24 Kuratorinnen und Kuratoren aus verschiedenen Bereichen der Hamburger Stadtgesellschaft.


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